Ehesakrament

Welches Pfarramt, welcher Pfarrer ist zuständig
Nehmen Sie bitte sehr früh Kontakt mit Ihrem Seelsorger auf. Zuständig ist das Pfarramt, bei dem Braut oder Bräutigam den Wohnsitz haben; ist nur ein Partner in der katholischen Kirche, so ist natürlich dessen Pfarramt zuständig.

Abgesehen davon können Sie sich auch an jeden anderen Seelsorger wenden, zu dem Sie vertrauen haben (z. B. über die Krankenhausseelsorge).

Termin-Planung
Besprechen Sie Ihren Wunsch-Termin frühzeitig mit dem Seelsorger, der mit Ihnen die Trauung feiern soll. Wenn Sie an einem anderen Ort heiraten möchten, klären Sie bitte frühzeitig mit dem dort zuständigen Pfarramt, dass die Kirche oder Kapelle für Ihre Hochzeit auch zur Verfügung steht. Denken Sie daran, dass manche Orte gerade im Frühjahr gerne gewählt werden!

Welche Unterlagen brauchen wir
Zur Anmeldung Ihrer Trauung benötigen Sie als katholische Partner einen Taufschein. Dieser wird Ihnen vom Pfarramt Ihres Taufortes (fragen Sie Ihre Eltern!) ausgestellt. Bei Unsicherheiten hilft Ihnen Ihr Pfarramt gern weiter.
Partner, die nicht Mitglied der katholischen Kirche sind, brauchen einen von der katholischen Kirche anerkannten „Ledigennachweis”, den sie beim zuständigen Einwohnermeldeamt erhalten.

Was kostet die kirchliche Trauung
Als Eheleute spenden Sie sich das Sakrament der Ehe „im Angesicht Gottes und vor seiner Kirche”. Deshalb ist die kirchliche Trauung kostenfrei.

Je nachdem können jedoch Gebühren beispielsweise für den Organisten oder Kosten für einen besonderen Blumenschmuck anfallen. Dies müssten Sie mit dem zuständigen Pfarrer klären.

Stimmt es, dass wir gefirmt sein müssen
Im Gespräch mit dem Seelsorger wird das Gespräch auch auf die Firmung kommen. Sie werden – falls Sie noch nicht gefirmt sein sollten – auf die Bedeutung und den Wert der Firmung hingewiesen und ermuntert, sich zu prüfen, ob Sie als Erwachsener das Firmsakrament empfangen wollen. Unabhängig davon können Sie aber kirchlich getraut werden (wenn keine anderen Gründe vorliegen, die eine Trauung ausschließen).

Ist das notwendig: Ehevorbereitung und Traugespräch
Einige Wochen vor Ihrer Trauung muss der Seelsorger sich mit Ihnen zusammensetzen und ein Traugespräch führen; dabei werden auch einige Daten mit einem Formular erfasst, die anschließend in das Ehebuch ihrer Pfarrei eingetragen bzw. an Ihr Taufpfarramt gemeldet werden. Wichtiger ist dabei jedoch das Gespräch über die Bedeutung der kirchlichen Trauung und des katholischen Eheverständnisses. Dabei sollen auch Ihre Anliegen zur Sprache kommen: Was ist Ihnen wichtig? Warum möchten Sie kirchlich heiraten? Einen Teil der Gesprächszeit oder ein weiteres Gespräch können Sie den Fragen rund um die Form und Gestalt der Feier widmen: Liedauswahl, Gebete, Fürbitten usw.

Können wir unsere Feier mitgestalten
Sie dürfen nicht nur Ihre Feier mitgestalten, es ist sogar erwünscht! Sie können mitwirken bei der Auswahl von Lesung und Evangelium, von Liedern und Gebeten; nach Absprache können Sie für ansprechende Musik bzw. Musiker sorgen, aus Ihrem Verwandten- und Bekanntenkreis können Sie Lektoren vorschlagen oder jemanden bitten, der die Fürbitten (nach Rücksprache mit dem Seelsorger) gestaltet und vorträgt.

Können wir auch „ökumenisch heiraten”
Wenn ein Partner evangelisch, der andere katholisch ist, dann gibt es oft den Wunsch, die Trauung unter Beteiligung von Seelsorgern beider Konfessionen zu gestalten. Dieser Wunsch ist häufig begründet – die Rücksicht auf Verwandtschaft oder weil Sie sich nicht richtig einigen können, sollte jedoch kein Grund sein.
Dass bei Ihrer Hochzeitsfeier Seelsorger beider Konfessionen mitwirken, ist grundsätzlich möglich. Allerdings gibt es noch keine „Ökumenische Trauung„ als eigenen Ritus. Sie müssen sich daher entscheiden, ob Sie in der evangelischen Kirche nach deren Ritus (und mit Beteiligung des katholischen Geistlichen) oder in der katholischen Kirche entsprechend ihrer Liturgie (mit Beteiligung des evangelischen Pfarrers/Pfarrerin) heiraten möchten. Bei einer eventuellen späteren Taufe Ihrer Kinder müssen Sie sich auch für eine Konfesssion entscheiden. Überlegen Sie, welcher der beiden Partner die stärkere religiöse Bindung hat und später auch die religiöse Erziehung der Kinder in der Hauptsache übernimmt.
Wenn Sie sich für die evangelische Kirche entscheiden, braucht der katholische Partner eine „Dispens”, das ist eine Freistellung von der katholischen Eheschließungsform; diese Dispens wird auch benötigt, wenn die Trauung in der evangelischen Kirche ohne Mitwirkung eines katholischen Geistlichen gefeiert werden soll. Die Dispens (Freistellung) bekommen Sie durch das katholische Pfarramt in der Regel ohne Probleme.

Werden wir auch getraut, wenn ein Partner nicht getauft ist
Auch für die Eheschließung zwischen einem Katholiken und einem Partner, der nicht christlich (getauft) ist, hat die katholische Kirche eine feierliche Form vorgesehen. Diese ist davon geprägt, dass bei der Auswahl der Gebete und Texte Rücksicht auf den ungetauften Partner genommen wird: er muss keine Texte beten bzw. sprechen, die seinem Gewissen oder seiner Überzeugung widersprechen – allerdings muss das katholische Eheverständnis gewahrt bleiben. Nehmen Sie sich Zeit für ein ausführliches Vorgespräch!

Stimmt es, dass wir wegen einer früheren Ehe nicht mehr getraut werden
Die katholische Kirche nimmt das Eheversprechen vor Gott und jedes Ja-Wort von Nichtkatholiken, wo und in welcher Form auch immer es gegeben wird, so ernst wie die Zusage Gottes an die Menschen selbst: beide gelten unbedingt. Die katholische Kirche kann daher einer Scheidung nicht zustimmen. Dennoch kann es Fälle geben, in denen eine kirchliche Trauung möglich ist, auch wenn ein Partner oder gar beide schon einmal verheiratet waren. In jedem Einzelfall ist dann sorgfältig zu prüfen, ob diese Vorehe(n) nach katholischem Verständnis und Kirchenrecht gültig zustande gekommen war(en). Weil die katholische Kirche von dem hohen, sakramentalen Wert der Ehe überzeugt ist, nimmt sie diese Prüfung sehr ernst – und räumt ihr viel Zeit ein. Die Klärung des Sachverhaltes geschieht auf dem Weg eines objektiven kirchenrechtlichen Verfahrens, das in der Regel zwei Jahre dauert.
Ansprechpartner sind jeder pastorale Mitarbeiter oder direkt das Ehegericht des Bistums.

Quelle: www.kirchlich-heiraten.info