Kath. Pfarreien erstellen Schutzkonzept zur Verhinderung von sexualisierter Gewalt

In der katholischen Kirche versuchen haupt- und ehrenamtlich Engagierte, christliches Leben und christliche Werte an Kinder und Jugendliche weiterzugeben. Bei den Messdienerinnen und Messdienern, in Gruppenstunden und Ferienfreizeiten, in der Vorbereitung auf Erstkommunion und Firmung kommen Kinder, Jugendliche und Erwachsene zusammen.

Schon seit Jahren werden deshalb alle Verantwortlichen in den Pfarreiengemeinschaften Mayen, Mendig und Nachtsheim und in der zusammengeführten Pfarrei St. Jodokus in der Prävention, also der Verhinderung von sexualisierter Gewalt, geschult. Sie werden auf die Grenzen aufmerksam gemacht, die nicht überschritten werden dürfen und trainiert, achtsam mit den Anvertrauten umzugehen.

Nun hat der Bischof die Pfarreien beauftragt, ein „Institutionelles Schutzkonzept“ zu erstellen. Es soll neben der Kinder- und Jugendarbeit auch den Umgang mit schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen berücksichtigen. Das Schutzkonzept soll dazu beitragen, dass eine „Kultur der Achtsamkeit“ entsteht. Mehr Achtsamkeit hilft, eine sichere Umgebung für die uns anvertrauten Menschen aufzubauen. 

Dieses Schutzkonzept soll maßgeschneidert auf die pfarrliche Ebene passen. Deshalb wird es gemeinsam entwickelt und soll immer wieder aktualisiert werden. Hierfür ist der Weg klar umrissen und vorgegeben:

  1. In jeder Pfarreiengemeinschaft sind der Pfarrer und eine hauptamtliche Mitarbeiterin für die Erarbeitung verantwortlich. Für die Pfarrei Sankt Jodokus sind dies Diakon Bach und Pastoralreferentin Ulla Feit. 
  2. Alle, die in den Pfarreien mitarbeiten und die Öffentlichkeit werden ständig informiert.
  3. Die Verantwortlichen rufen noch vor Ostern eine Arbeitsgruppe zusammen, in der Mitglieder der Gremien, Vertreterinnen und Vertreter aus Kinder- und Jugendarbeit, Sakramentenkatechese und Seniorenarbeit mitarbeiten. 
  4. Diese Arbeitsgruppe bezieht möglichst viele Kinder, Jugendliche, Senioren und alle, die mit ihnen zusammenarbeiten, in die Erarbeitung des Schutzkonzepts mit ein. Die, um deren Schutz es geht, sollen entdecken und benennen helfen, wo und in welchen Situationen man besonders achtsam mit ihnen umgehen muss.
  5. Schließlich wird das gemeinsam erarbeitete Schutzkonzept von der zuständigen „Fachstelle Prävention gegen sexualisierte Gewalt“ geprüft und ggf. mit Änderungen durch den Rechtsträger der Kirchengemeinden in Kraft gesetzt. Der Bischof und die Öffentlichkeit werden dann entsprechend informiert.

Schon seit Jahren wird vor Ort viel dafür getan, der Kirche anvertraute Menschen bestmöglich vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Das wird nun als verbindliches Schutzkonzept überprüft, gebündelt und veröffentlicht. 

In der katholischen Kirche sollen nicht nur Worte gemacht werden – entscheidend ist, wie die Achtsamkeit füreinander vor Ort gelebt wird.